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1. Lehrbuch der Geographie - S. 305

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 305 — f) Schutzgebiet der Marschall-Inseln. Die Marschall-Inseln (s. §. 195), sämtlich niedrige, schwach bewachsene Korallen- eilande, tragen eine Vegetation von Kokospalmen, Ölbäumen, Brotfruchtbäumen, Pandanns und Gras. Die Tierwelt umfaßt nur Ratten und Mäuse, Hühner, wilde Tauben und einige andere Vogelarten nebst wenigen Insekten. Die Bewohner sind friedliche Polynesien kühne Seefahrer, deren Nahrung hauptsächlich aus Fischen und Kokosnüssen besteht. Der von der Jaluit-Gefellschast vermittelte Haudel bewirkt den Austausch europäischer Waren gegen Kopra. Der Sitz des kaiserlichen Kommissars ist die Insel Jabwor in der Lagune von Jaluit im 8. der Gruppe. Politische und wirtschaftliche Geographie. A. Staatliche Einrichtungen. Entstehung und Einrichtung des Staates. G 254. Die natürliche Hilflosigkeit des einzelnen Menschen führt ihn zur Vereinigung mit seinesgleichen. Die ursprünglichste menschliche Vereinigung ist die aus Eltern und Kindern bestehende Familie, an deren Spitze der Familienälteste oder Patriarch steht. — Wenn sich mehrere Familien zum Schutz gegeu Feiude oder zu gemeinsamem Erwerb zusammenschließen, so bilden sie eine Horde oder (bei größerer Mitgliederzahl) einen Stamm, an dessen Spitze gewöhnlich ein besonders reicher oder angesehener Patriarch als Hünpt- ling steht. In Horden leben z. B. noch die afrikanischen Zwergvölker, die Wilden Australiens, die Weddas auf Ceylon, die Feuerländer. Horden führen gewöhnlich ein nomadenhaftes Fischer- oder Jägerleben. — Wenn mehrere Horden oder Stänime sich vereinigen, seßhaft werden und sich dem Ackerbau oder der Viehzucht zuwenden, fo bilden sie einen Staat, dessen Mitglieder anfangs gewöhnlich gleiche Abstammung und Sprache, gleiche Sitten und denselben Glanben besitzen. Die gemeinsamen Angelegenheiten eines ansässigen Staates werden ursprünglich durch alle Häuptlinge geordnet. — Gelangt einer unter ihnen zu hervorragendem Ansehen und zu bedeutender Macht, so entwickelt sich der Staat zur Monarchie oder Einzelherrschaft, die je nach der größeren oder geringeren Straffheit des Regiments eine despotische oder eine patriarchalische Monarchie sein kann. Wenn nach dem Tode des Monarchen (Alleinherrschers) ein Nachfolger gewählt wird, so ist die Monarchie eine Wahlmonarchie; folgt ihm ein Sohn oder ein anderer Verwandter, fo nennt man den Staat eine Erbmonarchie. Gieb einige Titel an, welche die Monarchen in Europa, iu Asien, in Afrika führen! — Brust und Berdrow, Lehrbuch der Geographie. 20

2. Lehrbuch der Geographie - S. 307

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 307 — Die Verfassung des Königreichs Preußen. § 255. Das Königreich Preußen hat im Jahre 1850 eine Verfassung erhalten, deren wichtigste Bestimmungen in den Verfassungen der übrigen Bundesstaaten wiederkehren, und welche deshalb als Beispiel für alle gelten fcmrt.*) Danach besitzt der Herrscher persönliche Ehrenrechte, die ihm als Vertreter der Hoheit und Würde des Staates zukommen, und verfaffnngs- mäßige Rechte. Die persönlichen Ehrenrechte des Herrschers sind: a) Unverantwortlichkeit für alle Regierungshandlungen, d) Unverletzlichkeit der Person, c) besonderer Rang und Titel, ä) Anspruch auf eine Krondotation oder Eknlliste.**) Die verfassungsmäßigen Rechte des Herrschers (der Krone) sind: a) Verkündigung und Ausführung der Gesetze und Erlaß der dazu nötigen Verordnungen, b) Oberbefehl über das Heer, c) das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließeu, ä) Besetzung der Offizier- und Beamtenstellen, e) Berufung und Entlassung der Volksvertretung zu den gesetzlichen Fristen, Auflösung und Anordnung einer Neuwahl derselben, f) Recht der Gnade und Aufhebung oder Verkürzuug von Strafen. § 256» Dem Könige steht das Staatsministerium zur Seite, welches für die Regierungshaudlungen des Herrschers verantwortlich ist und zum Zeichen dessen jeden königlichen Erlaß unterschreibt, entweder in seiner Gesamt- heit oder der Minister, ans dessen Fach (Ressort) sich der Erlaß bezieht. Das preußische Staatsministerium umfaßt folgende 9 Abteilungen, an deren Spitze je ein Minister steht: 1. Das Ministerium des Innern, welches die ganze innere Landes- Verwaltung ordnet, und dem die Leiter der einzelnen Provinzen, Regierungsbezirke und Kreise (Oberpräsident, Regierungspräsident, Landrat) untergeordnet siud. 2. Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalange- legenheiten (Kultusministerium). *) Von den 25 Bundesstaaten sind 20 konstitutionelle Erbmonarchien, 3 Republiken und 2 durch Feudalstände (d. h. Grundbesitzer mit Ausschluß der Bauernschaft) beschränkte erbliche Monarchien (die beiden Mecklenburg). **) Eiu bei der Thronbesteigung des Herrschers festgesetztes Jahresgehalt aus der Staats- kasse, welches an Stelle der früher dem Herrscher gehörenden, jetzt in Staatsbesitz über- gegangenen königlichen Güter (Domänen) getreten ist. 20*

3. Lehrbuch der Geographie - S. 142

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 142 — das Großsultanat Türkei*) (Kaiserreich, despotische Monarchie, über 7;ä der Halbinsel umfassend), das Königreich Griechenland, konstitutionelle Monarchie, das Königreich Serbien, konstitutionelle Monarchie, das Fürstentum Bulgarien mit Ostrnmelien, dem Namen nach tür- kischer Vasallenstaat, in Wirklichkeit konstitutionelle Monarchie unter türkischer Oberhoheit, das Fürstentum Montenegro, unbeschränkte Monarchie. Städte im illyrischen Faltenlande: 1. Nikschitsch, Hauptstadt Montenegros; Residenz Cetinje. 2. Janina, türkische Handelsstadt mit Fabriken für Goldstoffe, Seiden- zeuge und Maroquin. Hafen- und Handelsstädte des griechischen Gebirgslandes: 3. Patras am gleichnamigen Golf, erster Haseuplatz Moreas mit be- deutender Ausfuhr oon Korinthen, Wein und Öl. 4. Korinth am Golf von Korinth**), in der Umgegend starker Weinbau. 5. Nauplia an der Bncht von Nanplia, ausgezeichneter Hasen mit Aus- fuhr vou Korinthen, Schwämmen und Tabak. 6. Athen, Hanpt- und Residenzstadt von Griechenland unweit des Golfs von Ägina mit der Hafenstadt Piraens (im Golf die Inseln Salamis und Ägina); erste Hafen-, Handels- und Industriestadt des griechischen Reiches mit Baumwoll-, Seiden- und Lederfabriken, Papier- und Seifenindustrie. In Stadt und Umgegend viele Ruinen aus dem Altertum (Akropolis, Theseion). 7. Larissa, Hauptstadt der fruchtbaren thessalischen Ebene von Salam- bria, mit Baumwoll- und Seidenweberei, sowie Tabakfabrikation. Hafenstädte im makedonisch-serbischen Hügellande: 8. Saloniki am gleichnamigen Meerbusen, zweiter Hafen des türkischen Reichs, Handelsplatz für Landesprodnkte und Fabrikort für Webwaren und Teppiche. 9. Nifch, Eisenbahnknoten mit bedeutendem Binnenhandel; in der Um- gegend warme Quellen. *) An der Spitze des türkischen Staates steht der Großsultan, zugleich das geistliche Haupt aller Mohammedaner (Jmam). Die höchsten Würdenträger des Reiches sind der Groß- vezier, der oberste Minister, und der Scheich-ül>Jslam (— Oberhaupt des Islam). Die 1876 erlassene Verfassung ist nicht in Kraft getreten. **) Nördlich von Korinth durchschneidet der 1894 eröffnete Kanal von Korinth den Isthmus. 6 km lang, 8 m tief und 25 m breit, hat er 48 Millionen Ji Baukosten er- fordert. Er kürzt die im Winter oftmals gefährliche Fahrt um Morea um 90 Seemeilen (160—170 km) ab. Die Durchschiffung der Kanalstraße erfordert nur 20—25 Minuten.

4. Lehrbuch der Geographie - S. 196

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 196 — lüften, sind reich an Buchten und Halbinseln; die ihnen zuströmenden Flüsse er- reichen nicht einmal die Länge der Ems. Außer den Vulkanen zeugen auch heiße Quellen und zahlreiche Erdbeben für die rege Thätigkeit der unterirdischen Kräfte Japans. Erwerbsquellen. § 157. Die Landwirtschaft wird als „Stütze des Landes" mit der- selben Sorgsamkeit betrieben wie in Europa die Handelsgärtnerei; sie liefert außer nnsern Getreidearten und Hülsenfrüchten Reis, Thee, Baumwolle und Obst. Wichtig ist die Kultur des Talg- und Lackbaumes, zweier Rhusarten, die das japanische Wachs und den Lack für die berühmten Lackarbeiten liefern. Die Wälder erzeugen ausgezeichnete Hölzer und Kampfer. Weniger bedeutend ist die Viehzucht, sehr wichtig dagegen die Kultur der Seidenraupe, der Fisch- und Algenfang. Von Metallen kommen hauptsächlich Kupfer und Antimon, Kohlen und Petroleum in Betracht. Ausgezeichnetes Kaolin liefert das Material für die japanische Porzellan- und Steingutindustrie. Außer dieser siud an einheimischen Industriezweigen vor allem zahlreiche Kunst- gewerbe (Bronze-, Email-, Silber-, Lack-, Fächerindustrie), Seidenweberei und Stickerei, Holz- und Papierwarenindustrie zu nennen. Auch Schiffbau und Großindustrie uach europäischer Weise mit Maschinenbetrieb sind neuerdings begonnen. Die Ausfuhr, besonders nach Nordamerika, Frankreich, China und England gerichtet, umfaßt Rohseide und Seidenwaren, Thee und Reis, Steinkohlen und Kupfer, getrocknete Fische und Algen (Agar-Agar, als Ge- latineersatz verwendet), Kampfer, Wachs und Drogneu, Porzellan-, Lack-, Bronze- waren, Fächer u. a. Die Einfuhr, an der vor allem Großbritannien, dann aber auch Deutschland gut beteiligt ist, bringt Baumwollgewebe, Wolle und Wollstoffe, Metalle, Maschinen und Schiffe, Petroleum, Zucker, Nahrungsmittel und Getränke. — Schon jetzt übertrifft das japanische Eisenbahnnetz an Aus- dehuung das einiger europäischer Mittelstaaten. Verfassung, Wervobner und Städte. § 158. Japan ist ein konstitutionelles, nach preußischem Muster ein- gerichtetes Kaiserreichs), dessen Herrscher den Titel Tenno (= Himmelskönig) oder Mikado (— erhabenes Thor) führt. Die Bewohner sind den Chinesen *) Seit 1868 ist Japan durch den jetzigen Kaiser und seine Berater allmählich euro- päischen Zuständen zugeführt worden. Die Vorrechte des Schwertadels sind beseitigt, Heer und Flotte, Verwaltung, Bergbau und Unterricht nach europäischem, vielfach nach deutschem Muster eingerichtet, alle europäischen Verkehrsmittel eingeführt, der Gregorianische Kalender und die Sonntagsheiligung eingesetzt, das Verbot des Christentums aufgehoben und endlich 1889 die Verfassung gegeben.

5. Lehrbuch der Geographie - S. 306

1895 - Leipzig [u.a.] : Klinkhardt
— 306 — Wenn die Herrschaft in einem Staate von einer größeren Anzahl Personen oder von den Vertretern des gesamten Volkes ausgeübt wird, so nennt man ihn eine Republik. Die Ausführung der Gesetze wird in der Republik einem Einzelnen übertragen, der den Titel Präsident führt, gewählt wird und sein Amt nach einigen Jahren niederlegen muß. In den meisten Staaten ist das Verhältnis der Bürger zu einander durch Gesetze geregelt. Wenn sich der Herrscher einer Monarchie an die von ihm erlassenen Gesetze bindet, so ist der Staat eine absolute Monarchie; stellt er sich über die Gesetze und handelt nur nach seiner Willkür, so ist der Staat eine despotische Monarchie. — In manchen Staaten ist den Bürgern ein rechtlicher Einfluß auf die Regierung und Gesetzgebung gewährt. Da die meisten Staaten jedoch viel zu groß sind, als daß alle Erwachsenen ihre Meinung persönlich geltend machen könnten, so üben die Bürger in ihnen ihr Stimmrecht durch gewählte Vertreter (Volks- Vertreter, Abgeordnete) aus. Die Gesamtheit der Volksvertreter heißt Volks- Vertretung. — Ein Staat, in dem die Befugnisse (Rechte und Pflichten) der Obrigkeit, der Volksvertreter und der Unterthanen durch ein besonderes Grundgesetz (Verfassung, Konstitution) geordnet sind, heißt ein kon- stitntioneller Staat (konstitutionelle Monarchie und konstitutionelle Re- publik). — Eine Vereinigung mehrerer Staaten zu eiuem größeren Ganzen führt den Namen Staatenbund, weuu die Vereinigung eine lose ist und die einzelnen Staaten fast ihre volle Selbständigkeit behalten haben, Bundes- staat, wenn die Vereinigung fast unlöslich ist und die Eiuzelstaateu weseut- liche Rechte aufgegeben haben, Realunion, wenn die Vereinigung unter voller Wahrung der Einzelrechte zum Schutz ^der gemeinschaftlichen Interessen unter einem Herrscher geschehen ist, und Personalunion, wenn die Ver- einignng eine zufällige, nur durch die Person des Herrschers hergestellte ist. Die Personalunion kann gelöst werden. Ein Staatenbund besteht unter den gegenwärtigen Staatsgebilden nicht mehr. — Die vorherrschende Regierungsform ist in Europa die konstitutionelle Monarchie, in Asien die Despotie, in Afrika und Australien die Kolonial- regiernng, in Amerika die Republik. — Europa, der Erdteil der Monarchien, hat 24 souveräne (— von einander unabhängige) Staaten; von diesen sind siebzehn konstitutionelle Erbmonarchien (2 Kaiserreiche, 11 Königreiche, 1 Großherzogtum und 3 Fürstentümer), drei absolute Erbmonarchien (2 Kaiserreiche und 1 Fürstentum) und vier Republiken. Nenne diese Staaten! Welcher Unterschied besteht zwischen konstitutionellen und absoluten Erbmonarchien? Welche Einzel- staaten bilden Unionen in der Form a) eines Bundesstaates, b) einer Personalunion, c) einer Realunion?

6. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 302

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
302 Iii. Geschichtsbilder. In München wurden die Thore ge- schlossen, jedes Geschäft ruhte, jede Lust verstummte. Es war, als wäre aus jedenl Hause ein Vater gestorben. Doch nicht in der Hauptstadt allein, im ganzen Lande erscholl lautes Wehklagen. Noch oft hörte man später im Munde des Volkes die Worte: „Am Todestage Max Josephs haben die Steine auf den Gassen geweint!" — Den Namen „der Gute" oder „der Vielgeliebte" verdient er mit vollem Rechte. Max Joseph Iii. war der letzte Nachkomme Ludwigs des Bayers, und nach seinem Tode ging die Regierung Bayerns an die ältere, Nudolfische oder pfälzische, Linie über, und Bayern und Pfalz wurden unter Karl Theodor nach mehr als fünsthalbhundertjähriger Tren- nung wieder vereinigt. A 139. Die französische Revolution. Kein Ereigniß der Neuzeit hat auf die Umgestaltung des politischen und socialen Lebens, vorab in Deutschland, einen so tiefgreifenden Einfluß ausgeübt, als die französische Revolution, weßhalb man auch von ihr an einen neuen Zeit- abschnitt in der Völkergeschichte datirt. Durch die auf jenes erschütternde Er- eigniß folgenden Kriege wurde Deutsch- land auf's tiefste und nachhaltigste er- schüttert; fast ein Vierteljahrhundert hin- durch war es der Schauplatz blutiger Kämpfe, nicht nur Fremder gegen Deutsche, sondern leider, wie zu den Zeiten des dreißigjährigen Krieges, Deutscher gegen Deutsche. Unter diesen Kriegen ging nicht nur der letzte Rest der alten Kaiser- herrlichkeit zu Grunde, sondern vielfache und umfassende Gebietsveränderungen gaben unserem Vaterlande in raschem Wechsel andere Gestalt und andere Ver- fassung, brachten es endlich in drückende Abhängigkeit von Frankreichs allgewal- tigem Herrscher, aus welcher sich erst das Volk in der glorreichen Erhebung der Befreiungskriege losrang. Die neueste deutsche Geschichte ist an die Geschichte der französischen Revolution und deren Folgen geknüpft, und wir sind daher genöthigt, dieselbe als den Schlüssel der kommenden Ereignisse in ihren Haupt- momenten kennen zu lernen. Auf Frankreich lastete in Folge der vielen Kriege Ludwigs Xiv., der Ver- schwendung am Hofe Ludwigs Xv. und der Theilnahme Ludwigs Xvi. am nord- amerikanischenfreiheitskampfe einefurcht- bare Staatsschuld, die um so drückender sein mußte, als der dritte Stand nahezu i allein die Steuern zu tragen hatte, in- | deß die sogenannten privilegirten Stände. Adel und Clerus, obwohl im Besitz be- deutenden Grundeigenthums und großer Renten, nur äußerst mäßige Abgaben leisteten. Das Uebel wurde noch ver- schlimmert durch eine heillose Finanz- verwaltung und besonders durch die un- zweckmäßige Art der Steuererhebung. Es bestand nämlich das Pachtsystem, durch welches einzelne Pächter zum Nachtheil des Staates und des Volkes sich un- mäßig bereicherten. Zu den finanziellen Mißständen trat noch ein tiefer sittlicher und religiöser Verfall, welcher von dem leichtfertigen Hofe Ludwigs Xv. ausge- gangen, und, wie ein unheilbarer Krebs- schaden um sich fressend, selbst bis in die unteren Schichten des Volkes eingedrungen war, so daß die verderblichen Lehren der sogenannten Aufklärer, welche in glänzen- der Sprache und mit eben so viel Scharf- sinn als Witz die bestehenden Mißbräuche tadelten, Zugleich aber auch jedweden Glauben an göttliche und menschliche Autorität untergruben, nur zu williges Gehör bei der Masse fanden. Auf dem französischen Throne saß Ludwig Xvi., ein Mann von großer Herzensgüte und reinen Sitten, aber ohne Willenskraft; eben so schwankend und zögernd in Entschlüssen, als schwach in Ausführung etwaiger Vorsätze, ein Herrscher, an dem sich furchtbar das Schriftwort erfüllte, daß die Sünden der Väter gerächt würden an den Söhnen bis in's vierte und fünfte Glied. Der wahrhaft edle und wohlmeinende König mußte sehen, wie ein Pfeiler um den anderen von der seitherigen Staatsord- nung abgetragen wurde, bis das ganze

7. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 320

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
320 Iii. Geschichtsbilder. Hierauf wurden auch mit Baden, Württemberg, Bayern und Hes- sendarmstadt Friedensverträge abge- schlossen, nach welchen diese Staaten den Bestimmungen des Nikolsburger Friedens bezüglich der Neugestaltung der Verhältnisse in Deutschland anerkennen, zugleich auch Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen abschließen und darin sich verpflichten mußten, für den Fall eines Krieges ihre Truppen unter den Ober- befehl des Königs von Preußen zu stellen. Somit hat der deutsche Bund zu bestehen aufgehört. Das ehemalige deutsche Reich ist politisch in drei Grup- pen gespalten: in den norddeutschen 147. Gott in In der That, es entdeckt ein irgend aufmerksamer Blick den Gott in der Geschichte noch leichter und unverkenn- barer, als in der Natur. Wenn aus allem, was die Menschen wollen und dem sie mit allen Mitteln, über die sie gebieten, entgegenstreben, nichts wird; was sie nicht wollen aber sich erfüllt, und es nun hinterher sich klar darstellt, daß das, was sie gewollt, unvernünftig ge- wesen ; was aber geworden, sich als das Rechte erwiesen: dann ist es der Gott in der Geschichte gewesen, der dieses so geleitet hat. Wenn es Mittwinternacht ist auf Erden und alle Pulse der Ge- schichte stocken, und alles Leben in ihr versiegen will, und nun mit einem mal ein Frühlingshauch sie überweht und die verlechzten Brunnen plötzlich über- fließen wollen und eine unbegreifliche Macht die Geister bindet, und sie hin- führt oder hinstürmt, wo sie nicht hin wollen: dann ist es der Gott in der Geschichte, der es durch sie wehen und darauf grünen und blühen läßt. Wenn die Menschen nach der Titanen Art, Trotz auf Trotz, Masse auf Masse, Gewalt auf Gewalt anwälzend sich ein Riesen- bild gebaut, es anzubeten, und nun ein Sonnenstäubchen unvermerkt heran- Bund, in die südwestdeutsche Staaten- grnppe und in die deutsch-österreichischen Landestheile. Bei solcher Lage der Dinge mag uns, die wir nicht ohne bange Besorg- niß in die Zukunft schauen, die Hoff- nung trösten, daß Gott, der ja stets das Schlimme zum Guten zu lenken weiß, auch unserem großen gemeinsamen Vaterlande noch jenen Tag wird erscheinen lassen, da alle deutschen Stämme in ge- genseitiger Achtung ihres eigenthüm- lichen Wesens und ihrer, wie ihrer Herr- scher Rechte sich einträchtig die Hand zum friedlich geeinten Bunde reichen werden! der Geschichte., schwebt, und im Schweden langsam wachsend, hineinwächst in die Sichtbar- keit, und wachsend und immer wachsend Masse gewinnt und zum Steine wird, und der Stein zum Felsen, der, an die thönernen Füße des Kolosses anprallend, ihn in Staub zermalmt: dann ist es der Gott der Geschichte gewesen, der kein Wohlgefallen an dem Götzenbilde ge- funden und der verschwindenden Größen sich bedient, um die sich blähende Klein- heit zu zerstieben. Vor allem, wenn er als Richter herniederkommt, um mit Langmuth getragenem Frevel ein Ziel zu setzen; wenn das Schwert der Boten seines Zorns Hunderttausende wegmäht wie Gras auf dem Anger, daß sie, die noch einen Augenblick zuvor auf ihre Zahl und Macht und Unüberwindlich- keit gepocht, jetzt an der Erde liegen und zu Heu erdörren: dann entsteht wohl eine augenblickliche Stille unter den Völkern, und das sonstige Getöse der Geschichte schweigt eine kleine Zeit; denn jene höhere Geschichte, die Gott aus der Stille seiner Unsichtbarkeit heraus- wirkt ist, jetzt ganz nahe an die Horchen- den herangetreten, und die Geisternähe erfüllt sie mit Schrecken und unwillkür- licher Ehrfurcht.

8. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 186

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
186 n. Bilder aus der Länder- und Völkerkunde. wollen und Milde gegründet. Der Inca und seine Stammesgenossen waren alles in Peru; der einzelne Unterthan nichts. Der Ursprung des Herrschergeschlechtes wurde unmittelbar von der Sonne ab- geleitet und es war zwischen ihm und dem eingeb ornen Volke eine unausfüll- bare Kluft. Der Inca mußte so noth- wendigerweise als Repräsentant der Gottheit erscheinen und zum socialistisch- despotischen Prinzip der Regierung trat deßhalb noch das theokratische hinzu, so daß Socialismus, Despotie und Theo- kratie zur innigen, unlösbaren Einheit verschmolzen waren. Der Einzelne hatte keinen Privat- besitz, alle Ländereien waren Gemein- gut, alle wurden gemeinschaftlich bear- beitet; die Träume der Socialisten der Neuzeit von der Gütergemeinschaft wa- ren im Jncareiche Wirklichkeit. Das Land wurde alljährlich neu vertheilt. Einen Theil erhielt die Sonne, den an- dern das Jncageschlecht, den dritten das Volk. Jeder verheiratete Marin erhielt ans den Ländereien des Volkes einen ganzen Theil für sich, je einen für einen Sohn und einen halben für eine Tochter bis zu deren Verheirathnng. Die Bestellung der Felder war nach den klimatischen und Bodenverhältnissen überall genau vorgeschrieben, wurde ge- meinsam verrichtet und begann an be- stimmten Tagen. Zuerst kamen stets die Felder der Wittwen und Waisen und Arbeitsunfähigen an die Reihe, dann die der Einzelnen und zuletzt die der Sonne und der Incas. Ein Statt- halter, der einmal seine Felder zuerst hatte bearbeiten lassen, wurde mitten in denselben aufgehängt. Hatte eine Pro- vinz durch Mißwachs gelitten, so erhielt sie Saatkorn aus den Staatsmagazinen. Die Bewässerung der Felder war eben- falls gesetzlich geordnet; jedes Stück Land erhielt zur bestimmten Zeit die nöthige Wassermenge; wer sie nicht zur angesagten Zeit benutzte, wurde bestraft. Neu dem Reiche einverleibte Gebiete wurden wie der alte Besitz vermessen, eingetheilt, wenn nöthig terassirt, mit Bewässerungsanlagen versehen und durch Landstraßen mit der Hauptstadt Cuzco verbunden. Der Feldbau stand auf hoher Stufe; das System der Bewässerung war eben so vollkommen, als das der Düngung, selbst Bereitung künstlichen Düngers, Anwendung von Guano und Fischdün- ger waren üblich. Die Ernten wurden in ähnlicher Weise wie die Bestellung der Felder vorgenommen. Was von den nur zum geringsten Theil ver- brauchten Ernten der Sonne — für die Priesterschaft bestimmt — und der Incas übrig blieb, wurde in die Staats- magazine abgeliefert, um einem in irgend einem Theile des Reiches entstandenen Mangel augenblicklich abhelfen zu können. Die von den Lama's und Guanaca's gewonnene Wolle, sowie die geerntete Baumwolle mußte ebenfalls an die Be- hörden abgeliefert werden und kam dann an die Einzelnen nach Provinzen zum Spinnen, Weben und Verfertigen von Kleidern zur Vertheilung, welch letztere abermals der Regierung eingehändigt werden mußten, auf daß diese die Ab- gabe an die Einzelnen — je nach Feinheit an die verschiedenen Stände und nach Material an die klimatisch verschiedenen Stände — vornehmen konnte. Die Arbeit eines Jeden geschah für die Gesammtheit. Ausgenommen waren die Frauen, welche für ihre Männer arbeiteten. Gänzlich befreit von der Arbeit waren Männer unter 25 und über 50 Jahren, Wittwen, Blinde, Ver- wundete, Kranke, Krüppel. Wie die Einnahme, so war auch die Ausgabe jedes Einzelnen genau vorge- schrieben. Alle Feste waren öffentlich und gesetzlich geordnet. Niemand durfte und konnte reisen außer im öffentlichen Auftrag, und für die Reisenden waren überall Stationshäuser errichtet, wo sie unentgeltlich Nachtherberge und Un- terhalt fanden. Ueber alle Verhältnisse wurden mo- natlich bis ins Einzelnste gehende Be- richte nach Cuzco erstattet und auf Grund derselben die Vertheilung der Arbeit, der Ernten, Kleider und Werk- zeuge, die Unterstützung der Wittwen und Waisen, die Aushebung zum Kriegs- dienst, ja selbst die Verheirathungen an- geordnet. Kriege wurden viele geführt und fast unter jedem Inca die Grenzen

9. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 222

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
222 Hi. Geschichtsbilder. See durch Ueberfälle die Küsten Galliens und Deutschlands verheerten, mußte sich Karl vertheidigen. Ihr König Godfried erschien (808) mit einer Heeres- macht sogar vor dem Königssitze Aachen. In Eile sammelte Karl ein Heer; aber ehe es noch zu der von Godfried ange- drohten Feldschlacht kam, wendete des letzteren Tod die Gefahr ab, und die unter den Söhnen ausbrechenden Thron- streitigkeiten verhinderten weitere Kriege. Das Land zwischen Schlei und Eider blieb den Franken und wurde später zur Nord mark. So hatte sich denn das Reich Karl des Großen ausgedehnt von der Elbe bis zu den Pyrenäen, von der Nord- und Ostsee bis zum adriatischen Meere, und Karls Scepter waltete über fast ganz Frankreich, Deutschland : und Italien. Deutsche, Slaven, Avaren, Spanier, Araber, Langobarden, Italiener waren ihm Unterthan, eine „Herrschaft, wie sie seit dem Unter- gänge des Römerreiches nicht war gesehen" worden. Sein Ruhm aber ging weit über die Grenzen seines Reiches hinaus. Gothische, schottische, irische Fürsten nannten sich seine Unter- thanen; britische Fürsten kamen an seinen Hof, der Patriarch von Jeru- salem sandte ihm die Schlüssel zum heiligen Grabe, zum Calvarienberge und Zur Stadt sammt einer Fahne; der mächtige Chalif Harun al Raschid be- wunderte Karl und suchte dessen Freund- schaft. Auch der Papst, dankbar für Karls einstimmige Hülfeleistung, setzte ihm die kaiserliche Krone auf und salbte ihn zum römischen Kaiser und ernannte dadurch ihn und seine Söhne zu Schutzherren Roms. Dies geschah bei der Scheide zweier Jahrhunderte, am 25. Dezember, am Weihnachtstage des Jahres 800. Von jetzt an arbeitete Karl haupt- sächlich an der inneren Entwickelung seines Reiches. So nahm er sich der Kirche und des Staates gleichmäßig und bis in's Einzelnste an. Aber ob- wohl in Alles eingreifend, ließ er doch Kirche und Völkern Freiheit und Selbst- ständigkeit der Entwickelung. Er hatte mit der Uebernahme der römischen ! Kaiserwürde nicht den germanischen Sinn für Freiheit verloren. Er gründete Kirchen und Klöster und beschenkte sie reichlich. Eben so sehr sorgte er aber auch für die Rechte seiner weltlichen Unterthanen durch weise Gesetze und Aufstellung tüchtiger Beamten. Die Bildung fand einen hervorra- genden Beschützer an ihm; denn er gründete Schulen, ließ eine deutsche Sprachlehre schreiben und die alten Heldenlieder sammeln, welche noch im Munde des Volkes lebten. Selbst in Bezug auf den Landbau ward er durch Anordnungen für die königlichen Güter das Vorbild eines sorgsamen, weisen und gerechten Guts- herrn. Er gab Verordnungen über Ackerbau, Garten-, Weinbau, Hausein- richtung, Jagd u. s. w. Seinem Reiche suchte er von jetzt an die Ruhe zu erhalten. Er ordnete den Heerbann, schützte durch Aufstellung von Markgrafen, denen er eine größere Gewalt in die Hand gab, die Grenzen seines Reiches und baute zur Wehr gegen die Ueberfälle der Normanen und Mauren Flotten und Festungen, besichtigte sie selbst, legte Häfen an und setzte Wachtposten hinein. So war er fortwährend für sein Reich besorgt, und es gibt kein Gebiet des Staats- lebens, wo Karl nicht, an frühere Einrich- tungen anknüpfend, rastlos die bessernde Hand angelegt hätte, bald ergänzend, bald ordnend, nie aufhebend oder zer- störend. Nach allen Seiten hin hat er so Samenkörner ausgestreut, von denen zwar einzelne im Drange der Ver- hältnisse erstickten, die Mehrzahl aber doch Früchte trug. Aus allen seinen Thaten, wie Gesetzen aber blickt stets der Geist der Frömmigkeit, der Weis- heit, des Rechtes und der Milde hin- durch. Und wenn dennoch scheinbare Härte aus diesem so harmonisch gestal- teten Wesen hervorbrechen, so ist nicht Willkür, sondern Ueberzeugung die Quelle davon. 4. Nicht uninteressant dürfte es sein, auch von der Person Karls des Großen zu reden. Er war eine gewaltige Erscheinung,

10. Deutsches Lesebuch für Mittelschulen - S. 301

1867 - München : Königl. Central-Schulbücher-Verl.
138. Karl Albrecht und Maximilian Iii. in Bayern. 301 Karl Albrecht kehrte wieder in seine Hauptstadt zurück, aber nur, um dort sein müdes Haupt zu Grabe zu legen. Am 22. Januar 1745 endete das Leben des schwergeprüften Fürsten. 2. Die Regierung Bayerns ging nun an Karl Albrechts Sohn, den 18jähri- gen Maximilian Joseph Hi. über. Bald mußte auch dieser von den wie- der siegreich gegen Bayern vordringen- den Oesterreichern aus seiner Hauptstadt sich flüchten. Er sah im Fortgang des Krieges kein Heil für sein Volk und er suchet diesem den Frieden, wenn auch mit Opfern, zu erkaufen. Darum ent- sagte er allen Ansprüchen auf Oester- reich und versprach sogar, Maria Theresiens Gemahl, Franz von Loth- ringen-Toskana, seine Stimme bei der Kaiserwahl zu geben, wogegen er Bayern ungeschmälert zurück erhielt. Nach Kräften war nun der edle Fürst bemüht, die Wunden zu heilen, die der Krieg seinem Lande geschlagen. Um dem Volke die Lasten zu erleichtern, wurde der Hofstaat und das Militär vermin- dert und aller Prunk abgeschafft; Max Joseph selbst lebte so einfach wie ein Privatmann. Eine Hauptsorge richtete der eben so einsichtsvolle als wohlwollende Fürst auf Hebung der Landwirthschaft und der Gewerbe, des Handels und Ver- kehrs, so wie auf Förderung der Wissen- schaften und der Volksbildung, wie auf Verbesserung der Gesetzgebung. In Be- ziehung auf letztere beging man aller- dings einen großen Mißgriff. Das Strafgesetzbuch war mit drakonischer Strenge geschrieben, und grausam waren die Strafen, welche selbst für geringe Verbrechen verhängt wurden; doch wäre es sehr ungerecht, daraus einen Schluß auf das Herz des Kurfürsten ziehen zu wollen. Selbst eine durch und durch rechtliche und makellose Natur, wollte er auch sein Volk zu einem streng-sitt- lichen herangebildet wissen, und man mag es verzeihlich finden, wenn er bei der damaligen Verwilderung des Volkes mit seinen Räthen in den Irrthum fiel, durch möglichst strenge Gesetze diesen Zweck zu erreichen. Jedwede Härte war seinem milden, wahrhaft väterlichen Herzen fremd und seine Absichten waren die reinsten und wohlwollendsten. Das bewies er am unzweideutigsten zu den Zeilen der Theuerung 1770 und 71. Die Hofleute hatten ihm des Volkes Noth verheimlicht. Eines Morgens aber, als er aus der Messe ging, umringte ihn ein Haufen bleicher, abgezehrter Menschen. „Brod," riefen sie, „Brod, Herr, wir müssen verhungern!" indem sie ihre Hände bittend empor streckten. Mit Entsetzen vernahm Max Joseph die Schilderung der Hungersnoth. Er gab den Bittenden all' das Geld, welches er bei sich trug und versprach ihnen fernere Hülfe. Und er löste sein Wort ein. Nicht nur ließ er das Wild aus den fürstlichen Jagden schießen und das Fleisch um billiges Geld auspfünden, sondern alle Kornspeicher wurden geöffnet, und aus eignen Mitteln ließ der Kurfürst Getreide aus Italien bringen, um den hungernden Unterthanen Brod zu verschaffen. Wie sehr dieser Fürst von seinem Volke geliebt war, das gab sich in rührendster Weise bei seiner Krankheit und bei seinem Tode kund. Im De- zember 1777 wurde er plötzlich von den Kinderpocken befallen. Mit Schrecken drang diese Nachricht in's Volk. In Kirchen und Häusern wurden Gebete für den geliebten Landesvater darge- hracht; täglich kamen von auswärtigen Städten Boten nach München, um sich nach des Fürsten Befinden zu erkundi- gen. In endlosen Jubel brach das Volk aus, als Besserung im Zustande des Kranken eintrat, und in Dankfesten feierte man schon die Rettung des theuern Lebens. Wie groß aber war der Schmerz, als plötzlich die Schreckens- kunde erscholl: „Vater Max ist todt!" Unrichtige Behandlung des Kranken hatte einen Rückfall zur Folge, der nur zu bald einen tödtlichen Ausgang nahm. Beim Herannahen des Todes sprach Max: „Lebt wohl! — Leb' wohl meine Liebe! (zu der weinenden Gattin), — und ihr meine Landeskinder, mein theures Bayerland, lebt wohl! Betet für mich, auch ich werde für euch bei Gott um Segen bitten." Dann schloß er seine Augen zum letzten Schlafe am 30. Dezember 1777.
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